

DENKSCHRIFT
Gewalt unter Heranwachsenden
Vorbemerkung
Die gewalttätige Jugend gibt es nicht. Die Jugend heute ist von einer
erstaunlichen Orientierungssicherheit wie kaum eine Jugend vor ihr (vgl. dazu
auch die SHELL-Studien 2000 und 2002). Die Jugend heute verkörpert ausgeprägten
Pragmatismus und sehr traditionelle Wertvorstellungen: Familie, Beruf, Erfolg.
Von den mehr als 12 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschlands Schulen
ist ein großer Teil schulisch, beruflich, kirchlich, ökologisch oder sozial
engagiert; er lehnt Gewalt als Mittel zur Durchsetzung persönlicher oder
politischer Ziele ab. Die Öffentlichkeit nimmt aber kaum Notiz davon, weil die
Medien von der Sensation des Negativen geprägt sind, nicht von der Sensation des
Positiven oder Normalen. Allein dadurch werden zweifelhafte Vorbilder
vermittelt. Ebenso wenig gibt es die erziehungsabstinenten Eltern: Millionen von
ihnen nehmen die Erziehungsverantwortung sehr ernst, aber das Erziehen wird
ihnen immer schwerer gemacht.
Quantitative und qualitative Veränderungen
Seit Mitte der 80er Jahre hat sich in puncto Gewaltbereitschaft in quantitativer
und in qualitativer Hinsicht etwas geändert. Es sind mehr Kinder und Jugendliche
als früher, die in jüngerem Alter und häufiger zu gewalttätiger Durchsetzung
neigen. Zugleich sind die Formen bzw. Anlässe der Gewalt anders geworden: Wo
Gewalt unter Heranwachsenden vorkommt, ist sie brutaler und roher, die
Hemmschwellen sanken, und die Anlässe für Gewalttätigkeit wurden nichtiger. Auch
die Kriminalitätsstatistik spricht eine eindeutige Sprache: Laut
Bundeskriminalamt (BKA) hat sich die Zahl der heranwachsenden Tatverdächtigen
von 1987 bis 2000 in der Altersgruppe der Kinder unter 14 Jahren fast
verdreifacht, in der Altergruppe der Jugendlichen zwischen 14 und 18 mehr als
verdoppelt. Insgesamt müssen heute knapp zehn Prozent der männlichen
Jugendlichen und rund zwei Prozent der weiblichen Jugendlichen als gewalttätig
gelten.
Wenngleich „Erfurt“ am 26. April 2002 mit insgesamt 17 Toten die bislang
schlimmsten Massenmorde in Schulen der USA übertraf, so ist doch die Gewaltszene
unter Jugendlichen in anderen Ländern der sog. ersten Welt zum Teil noch
dramatischer ausgeprägt als die Gewaltszene in Deutschland. Vor allem in den USA
und Japan sind erheblich mehr Gewalttaten in den Schulen zu beobachten.
Formen der Gewalt unter Heranwachsenden
Die Formen der kindlichen und jugendlichen Gewalt umfassen ein sehr großes
Spektrum, das zwar empirisch kaum beziffert werden kann, in seinen
Erscheinungsformen aber klar zu Tage tritt. Im Grunde kommen unter Kindern und
Jugendlichen alle Formen von Gewalt vor, die es auch unter Erwachsenen gibt. Im
Einzelnen sind folgende Entwicklungen zu beobachten:
* Der Umgangston unter Schülern ist rauer und gereizter geworden. Sog.
Szenesprüche, deftigste Schimpfnamen von einer früher nicht üblichen
Menschenverachtung oder Drohungen künden bereits unter Grundschülern von einer
bedenklich gesunkenen Hemmschwelle.
* Zugenommen haben Vandalismus-Schäden. Das Beschädigen, Bemalen, Besprühen
(Graffiti) oder Verschmutzen von Gebäuden und Einrichtungen scheinen ebenso an
der Tagesordnung zu sein wie das Beschädigen von Eigentum von Alterskollegen
(vor allem von Fahrrädern).
* Ein Teil der Kinder und Jugendlichen stattet sich mit Waffen aus. Durchaus
üblich sind Messer, Butterflys, Wurfsterne, Schlagringe, Gaspistolen,
Schlagketten und zweckentfremdete Baseball-Schläger, aber auch Defensivwaffen
(Gassprays).
* In vielen Fällen kommt es zur Erpressung. In der Schule oder im Schulbus etwa
werden Schutzgelder erpresst. Manche zwingen ihre Mitschüler unter Androhung von
Gewalt zum "Spicken lassen". In einzelnen Kreisen ist das Jackenziehen üblich,
das heißt, Mitschülern werden teure Lederjacken oder auch teure Turnschuhe
geraubt.
* Die Formen der körperlichen Gewalt haben eine große Vielfalt angenommen; sie
reichen von einfacheren Raufereien bis zur bewussten Schädigung bzw. Verletzung
des Opfers.
Hintergründe der gewachsenen Gewaltbereitschaft
Die Hintergründe, Ursachen und Nährböden der Gewaltbereitschaft
Heranwachsender sind äußerst vielschichtig. Die Pädagogik und die veröffentliche
Meinung nehmen von dieser Komplexität zumeist keine Notiz. Vielmehr neigen
Politik und Öffentlichkeit dazu, Gewalt als monokausal erklärbares Phänomen zu
betrachten. Das birgt die Gefahr, die tatsächlichen Gewalthintergründe zu
übersehen, man kommt dadurch hinsichtlich Gewalttherapie und Gewaltprophylaxe
aber zu ungeeigneten Patentrezepten.
Analysiert man die Persönlichkeit und die Biographie einzelner heranwachsender
Gewalttäter, so stellt sich heraus, dass es sehr verschiedene Gewalt fördernde
Momente gibt, die erst in ihrer je eigenen Verknüpfung als ursächlich für
Gewalttätigkeit und Gewaltbereitschaft gelten können. Der typisierte jugendliche
Gewalttäter zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
* Mangel an Empathie,
* Sprachlosigkeit und Mangel an argumentativen Fertigkeiten,
* Angst wegen sozialer oder erlebter Minderwertigkeit,
* Langeweile, in der Folge ggf. Suche nach dem medialen Nervenkitzel,
* eigene Vergangenheit als Opfer von Gewalt, z.B. frühkindlicher Misshandlung,
* familiäre Entwurzelung,
* drop-out- Erfahrungen im Schul- und Ausbildungssystem,
* exzessiver Konsum von medialer Gewalt.
Aus der Kombination aus mehreren dieser Faktoren entsteht reale Gewalttätigkeit.
Vor allem ein Mangel an Empathie (Einfühlungsvermögen, Mit-Leiden“) ist
bezeichnend für die meisten Gewalttäter. Positiv ausgedrückt: Empathie ist die
Wurzel ethischen Empfindens und Handelns; sie entsteht üblicherweise in einer
positiven Beziehung Eltern – Kind. Empathie ist auch die entscheidende
Hemmschwelle gegen Gewalt. Das heißt unter anderem: Medienprodukte, die die
Opferperspektive zeigen und reflektieren, sind weniger gewaltfördernd.
Gewaltprophylaxe durch Stärkung der Erziehung in den Familien
Der Einfluss der institutionalisierten Erziehung in Kindergarten und Schule
allein reicht an die vielfachen Ursachen von Gewalttätigkeit Heranwachsender
meist nicht heran. Insofern ist es utopisch zu glauben, Schule könne in Sachen
Gewaltprophylaxe maßgebliche oder gar allein wirksame gesellschaftliche
Besserungsanstalt sein; dahinter verbirgt sich oftmals der Ruf nach einem
alles regulierenden Staat. Tatsächlich aber sind bei der Aufgabe, Gewalt
einzudämmen, alle gefordert: neben Kindergarten und Schule vor allem die Eltern,
alle Erwachsenen, die Vorbilder in der Politik und die Medien.
Allerdings hat das Vorleben von Werten in weiten Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens gelitten. Sog. Prominente, vom Sport- und Show-Bereich
bis in die große Politik, praktizieren oft ein mangelndes Unrechtsbewusstsein.
Für Heranwachsende hat dies gravierende Folgen. Problematisch ist zudem die über
Jahre hinweg praktizierte Verteufelung von schulischer Leistung, weil damit
eines der wichtigsten persönlichen Erprobungsfelder und ein Feld der Erprobung
von Verantwortung entfällt. Anders ausgedrückt: Wer etwas leistet (auch im
Bereich Sport, Musik), der findet sich kaum unter Gewalttätern; er sublimiert
seine aggressiven Energien.
Pädagogisch kontraproduktiv sind Liberalisierungen im Jugendschutz, die die
elterliche Erziehung erschweren. Liberalisierte Discoregeln beispielsweise sind
eine subversive Attacke auf alle Erzieher, die nicht gefällig sein, sondern
verantwortungsvoll Orientierung geben wollen. Wenn bereits 14-Jährige jetzt bis
23 Uhr in die Disco dürften, dann kann das Erstkontakte junger Leute zu legalen
und illegalen Drogen zusätzlich fördern. Gewiss bliebe das Erziehungsrecht bei
den Eltern. Aber mit einem verwässerten Jugendschutz im Nacken wird es ihnen
schwer fallen, ein Nein zu gewissen Ausgehgewohnheiten ihrer Kinder
durchzusetzen.
Vonnöten ist ein gesamtgesellschaftliches Bekenntnis zur elterlichen Erziehung,
denn Kinder haben ein Recht auf elterliche Erziehung. Eine Verstaatlichung der
Kindheit bzw. der Erziehung ist der falsche Weg. Vonnöten ist ein Konsens in
Fragen der Erziehungsziele und der Erziehungspraktiken. Erziehen heißt:
wachsenlassen und befreien sowie zugleich führen und binden. Jede einseitige
Betonung eines dieser beiden Pole ist falsch. Gewaltfördernd sind alle extremen
Erziehungshaltungen und Erziehungsstile: Der extrem autoritäre, mit Gewalt und
Angstmachen operierende Erziehungsstil liefert ein Modell an Gewalt, und er
fördert die Frustrationserlebnisse, die später in Aggression einmünden. Der
extrem permissive Stil versäumt es, Grenzen aufzuzeigen; er versäumt es damit
auch, aggressive Impulse zurückzuweisen. Der extrem überbehütende, mit overprotection
und Übergratifikation arbeitende Erziehungsstil behindert die Entwicklung einer
für das soziale Zusammenleben notwendigen Frustrationstoleranz und der Fähigkeit
zum Triebaufschub.
Gewaltprävention durch Gewaltaskese in den Medien
Die heutige Medienszene ist in vielen Bereichen eine Szene der Gewalt. Dies gilt
insbesondere für den Videomarkt und die Computerspiele. Auch in den sog.
Musikkanälen werden je Kurzfilm im Durchschnitt sechs Gewaltakte gezählt. Der
intensive Konsum dieser Mediengenres hat auf Dauer Folgen, vor allem wenn
weitere belastende Faktoren in der Biographie hinzukommen. Die Tatsache, dass
nicht immer ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Gewalttat und einem medialen
Vorbild hergestellt werden kann, spricht nicht gegen die These, dass sich der
intensive mediale Gewaltkonsum in reale Gewalt umsetzen kann.
Dass mediale Gewaltdarstellungen keine Auswirkungen auf das Erleben und
Verhalten Heranwachsender hätten bzw. dass durch den medialen Gewaltkonsum eine
Reinigung“ der Gewaltimpulse erfolge (siehe Katharsistheorie) erfolge, ist ein
Mythos. Die Katharsistheorie wurde längst widerlegt. Vielmehr verändert
extensiver medialer Gewaltkonsum zumindest das Erleben und das Menschenbild der
Kinder und Jugendlichen, er desensibilisiert gegen Gewalt und er gewöhnt an
Gewalt (vgl. Theorie der Habitualisierung). Im Übrigen wirken gerade Bilder viel
massiver als Texte; Bilder sind sehr resistent gegenüber Gegenbildern, für sie
gibt es praktisch keine Negation. Einem Qualitätssprung im medialen
Gewaltangebot kommt die Produktion von sog. Killerspielen gleich. Während
Gewalt-Videos mehr oder weniger passiv rezipiert werden, greift der Konsument
bei Killerspielen interaktiv ins Geschehen ein. Das heißt, hier fällt eine
weitere Gewaltschwelle.
Grundsätzlich gilt: Wegen der Komplexität eines Gewaltgeschehens kann ein
unmittelbarer Zusammenhang zwischen medialer Gewalt und konkreter
Gewalttätigkeit nicht immer hergestellt werden. Eine Wirkung bleibt dennoch,
denn medial konsumierte Gewalt hat oft eine lange Latenz- bzw. Inkubationszeit;
kommen noch weitere gewaltfördernde Momente hinzu, so ticken hier Zeitbomben“.
Die Produkthaftung muss deshalb beim Medienproduzenten bleiben. In eine Analogie
gebracht, heißt das: Lebensmittelsubstanzen, Pharmaka oder Düngemittel, die
Spätschäden zumindest vermuten lassen, dürfen nicht auf den Markt; mit
Medienprodukten wird großzügiger verfahren.
Das Verbieten medialer Gewalt-Produkte ist aus pädagogischer Sicht sinnvoll.
Notwendig ist in jedem Fall auf allen Medienprodukten eine Alterskennzeichnung.
Verbote und Alterskennzeichnungen verhindern zwar nicht, dass entsprechende,
global verbreitete Medienprodukte vor nationalen Grenzen halt machen, aber
solche Verbote und Kennzeichnungen prägen doch die Moralvorstellungen (vgl. dazu
den Grundsatz der Generalprävention); sie sind damit ein hilfreiches Signal für
die Erziehung und ein notwendiges Signal für die Produzenten.
Ein Problem scheint die Rechtsprechung zu sein. Einer straffen Anwendung des
Jugendmedienschutzes steht - das ist offensichtlich der Preis der Freiheit - der
GG-Artikel 5 entgegen (vgl. dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
20. Oktober 1992 zum Videofilm Tanz der Teufel“, demzufolge es nicht zulässig
ist, den Begriff „Mensch“ dahin auszulegen, dass er auch menschenähnliche Wesen
(hier: Teufel bzw. entstellte Besessene) umfasst. Hier stellt sich nachdrücklich
die Frage, inwieweit vor allem aufgrund der rasanten Entwicklung auf dem
Medienmarkt nicht die Würde des Menschen sowie pädagogische Überlegungen
einerseits und andererseits die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit
und informationelles Selbstbestimmungsrecht in ein neues Gleichgewicht gebracht
werden können.
Die Herstellung und Verbreitung von medialen Gewalt-Genres hat vor allem
kommerzielle Aspekte; diese Genres „rechnen sich“. Es ist deshalb wichtig, dass
mit medialen Gewaltprodukten kein großes Geschäft mehr gemacht werden kann. Hier
ist unter anderem die Werbewirtschaft zur Zurückhaltung bei der Platzierung von
Werbung in Gewalt-Filmen aufzufordern.
Zur Produkthaftung gehört es, dass die Anbieter entsprechender Mediengenres
mitwirken an der Herstellung von Software, die den Zugang von Kindern und
Jugendlichen zu jugendgefährdenden Produkten verhindern helfen (Filtersysteme,
Verschlüsselungen usw.)
Aufgabe der Politik ist es, hinsichtlich Jugendmedienschutz die Erarbeitung
internationaler Standards anzustoßen.
Mögliche schulische Hintergründe für Gewaltanfälligkeit
Verschiedentlich wurde und wird behauptet, die Struktur des Schulsystems
entscheide darüber, ob Schule Gewalt fördere oder dämpfe, zum Beispiel dass ein
"selektives" und leistungsorientiertes Schulsystem Gewalt fördere, während ein
integriertes, egalitäres Schulsystem Gewalt verhindere. Für diese Behauptung
gibt es keinerlei Belege. Das heißt aber nicht, dass schulische Faktoren Gewalt
nicht fördern oder dämpfen könnten. Vielmehr sind zumindest folgende Faktoren
als gewaltfördernd bekannt.
a)
Schüler, die aufgrund einer ungünstigen Wahl der Schullaufbahn überfordert oder
unterfordert sind, neigen leichter zu Gewalt als Schüler, die die für sie
passende Schulbildung gefunden haben. Überforderte Schüler sind häufig
frustriert, und aus Frustra
b)
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Größe einer Schule und Gewaltniveau in der
Schule. Je größer die Schule, desto (überproportional) mehr Gewalt ist dort
beobachtbar.
c)
Ebenso kann man davon ausgehen, dass ein Zusammenhang zwischen Gewaltniveau und
Größe einer Klasse besteht. Empirische Belege dafür gibt es zwar nicht. Die
praktische Erfahrung vieler Lehrer und die Erfahrungen der Verhaltensforschung
(zunehmende Destruktivität bei Zunahme der Zahl der Lebewesen in einem
begrenzten Raum) sprechen jedoch eindeutig für die Annahme einer solchen
Korrelation.
d)
Empirisch belegt ist der sog. architektonische Determinismus. Dieser besagt,
dass kahle, monotone, ungepflegte, unüberschaubare Bauten Aggressivität fördern.
Gewaltprophylaxe durch die Schule und Sicherheit in der Schule
Schulen haben vielerlei Möglichkeiten, gewaltvorbeugend tätig zu sein. Zu diesen
Maßnahmen gehören vor allem:
* die durchgängige Behandlung des Themas Gewalt in möglichst allen Fächern und
dabei die besondere Akzentuierung der Opfer-Perspektive;
* die Stärkung der Werteerziehung;
* die Förderung medienpädagogischer Projekte;
* die Motivierung der gewaltfreien Schüler zur Integration gewaltbereiter
Schüler in die Klasse oder in eine Jugendgruppe;
* das Ausschöpfen der vorhandenen schulischen Ordnungsmaßnahmen, um zu
vermeiden, dass gewalttätiges Verhalten von Schülern bei anderen Schülern als
erfolgreiches Verhalten erscheint;
* die Entwicklung von Verhaltenscodices zusammen mit Schülern und Eltern;
* das Anleiten zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit.
Gewaltprävention impliziert darüber hinaus, Kinder in ihrem Selbstwertgefühl zu
stärken; sie darin zu fördern, ihre Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken; ihnen
zu vermitteln, dass sie das Recht haben, anderen Grenzen zu setzen und ggf.
Hilfe zu holen. Kinder sollen lernen, aufeinander zu achten, sich gegenseitig zu
warnen und sich beizustehen.
In Sachen Gewaltprophylaxe hat nicht nur ein erziehender Unterricht seine
Aufgaben, sondern auch die fachmännische pädagogische-psychologische
Schulberatung. Die entsprechenden Beratungsdienste sind freilich noch nicht
flächendeckend genug ausgebaut. Von der ehemals von der Kultusministerkonferenz
angestrebten Versorgungsrate der Schulen mit Schulpsychologen (ein
Schulpsychologe pro 5.000 Schüler) sind die Bundesländer noch weit entfernt.
Notwendig gerade angesichts veränderter familiärer und gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen ist deshalb ein spürbarer Ausbau der schulischen
Beratungsdienste.
Zur Sicherheit auf dem Schulweg tragen Gefährdungsanalysen bei. Ein anfängliches
Begleiten des Kindes zum Einüben des Weges und dem Erlernen des Beobachtens ist
sinnvoll. Dazu gehören außerdem Vereinbarungen mit dem Kind: zum Beispiel das
Vereinbaren von Schulweggemeinschaften; die sofortige Rückmeldung des Kindes,
wenn aus dieser Gemeinschaft in unerklärbarer Weise ein Kind fehlt; die
Festlegung von Anlaufstellen im Falle von Auffälligkeiten. Seit den tragischen
Fällen von Schülerinnen und Schülern, die auf dem Schulweg Opfer von Gewalt
wurden, sind die Schulen gehalten, die Anwesenheit der Kinder noch konsequenter
zu prüfen und einem unentschuldigten Fernbleiben sofort nachzugehen. Bezüglich
Regulierung des Schulzugangs geht es um Maßnahmen, die potentiellen – getarnten
- Tätern den Schulzugang erschweren soll. Wie dies am besten erfolgen kann,
sollen die Schulen in eigener Verantwortung und unter Beachtung der örtlichen
Gegebenheiten entscheiden dürfen.
Berufliche Bildung und Jugendarbeit als Gewaltprophylaxe
Maßnahmen der Gewaltprophylaxe müssen weit über das Familiäre und das Schulische
hinaus reichen. Vor allem "Abbrecher" im Schul- und Berufsbildungssystem neigen
zu Gewalt. Somit ist es erforderlich, möglichst alle Heranwachsenden zu einem
Schulabschluss und zu einem Berufsabschluss zu führen. Arbeitslose Jugendliche
bzw. Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss haben sonst zu leicht das
Gefühl, dass diese Gesellschaft sie nicht haben wolle und es von daher zulässig
sei, auf diese Gesellschaft draufzuschlagen“. Ferner sind viele jugendliche
Gewalttäter "Sozial- und Straßenwaisen; sie brauchen ein sinnvolles
Freizeitangebot. Deshalb ist Jugendarbeit nicht aus Spargründen einzuschränken,
sondern auszubauen.
Ausblick
Das Erziehungsgeschehen ist hochkomplex und nur bedingt planbar; es entzieht
sich in einem freiheitlichen Rechtsstaat einem totalen Zugriff. Deshalb sind
Korrekturen bei den Erziehungshaltungen und im konkreten Erziehungsverhalten
allenfalls sehr langfristig via Appelle umsetzbar. Vergleichsweise einfach sind
demgegenüber Korrekturen im Medienbereich zu bewerkstelligen. Hier hat es der
Rechtsstaat teilweise selbst in der Hand, Änderungen vorzunehmen.
Insgesamt braucht das Gemeinwesen wieder mehr eine Kultur des Hinhörens und ein
soziales Frühwarnsystem. Dann kann die Entstehung von Gewalt in vielen Fällen
früher erkannt werden.
